Verletzung durch dumme Späße bei der Umschulung gilt nicht als Arbeitsunfall

Führen Späße unter Erwachsenen zu einer Verletzung bei der Arbeit, handelt es sich dabei um keinen Arbeitsunfall. Ein Arbeitsunfall liegt vielmehr nur dann vor, "wenn die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit ...

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