Vorinvalidität des Auges wegen Brille & Kunstlinse

Das LG Köln entschied zum Nachweis einer unfallbedingten Erblindung. Eine Vorinvalidität in Höhe von drei Prozent ist dann zu berücksichtigen, wenn der Versicherungsnehmer eine Brille trägt (LG Köln, Urt. v. 25.11.2020 - 26 O 340/16).

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