BAV bei geringfügig Beschäftigten - diese Gestaltungen sind möglich und sinnvoll

Geringfügig entlohnte Beschäftigte oder Minijobber können aufgrund des geringen Einkommens kaum private Eigenvorsorge fürs Alter betreiben. Die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind minimal.

IWW aufrufen
Anzeige

Aktuell im Gespräch

Vorsorge - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Vorsorge - Meistgelesen