bAV-Ausschluss bei befristeten Arbeitsverträgen: Gericht stärkt Arbeitnehmerrechte

Das Arbeitsgericht Hamburg erklärt den Ausschluss befristet Beschäftigter von einer betrieblichen Invaliditätsversorgung für unwirksam. Arbeitgeber und Makler müssen bestehende Versorgungsordnungen überprüfen.

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