Bundesregierung beendet LV-„Widerrufsjoker“

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der in LV künftig nur noch eine befristete Widerrufsmöglichkeit vorsieht. Damit kleine Beratungsfehler kein jahrelanges Recht zum Rücktritt mehr auslösen.

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