Brüß kommentiert: Die 30. Woche im Rückspiegel

Meine Damen und Herren,

Die 30. Kalenderwoche hatte von der nüchternen Kostenquote bis zum handfesten Haftungsurteil einiges im Gepäck. Und über allem stand für mich ein Gedanke, den ich lange nicht so selbstbewusst formulieren konnte wie heute: Das private System hat gute Argumente, wir müssen sie nur aussprechen. Schnallen wir uns an.

Verwaltungskosten: Ein Vergleich, den wir nicht scheuen müssen

Beginnen wir mit einer Auswertung, die auf den ersten Blick nach trockener Bilanzarithmetik aussieht. Das VersicherungsJournal hat die Verwaltungskostenquoten der privaten Krankenversicherer für 2025 zusammengetragen: Die Spanne reicht von 0,9 bis 6,0 Prozent der verdienten Bruttobeiträge. Die Huk-Coburg bleibt als einzige Gesellschaft unter einem Prozent, die Debeka folgt mit 1,3 Prozent, am anderen Ende steht die DEVK mit knapp sechs Prozent. Die Barmenia und der Münchener Verein haben ihre Quoten um jeweils 0,4 Punkte gesenkt.

Jahrelang war die Verwaltungskostenquote ein Thema, bei dem man in der Beratung leise wurde. Das muss heute nicht mehr sein. Natürlich verursacht ein Versicherungsunternehmen Kosten, das ist keine Schande, sondern der Preis für Kalkulation, Leistungsprüfung und Service. Aber wer die Effizienz der staatlichen Systeme vor Augen hat, darf mit diesen Zahlen selbstbewusst umgehen. Ein privates Wirtschaftsunternehmen geht mit fremdem Geld nachweislich sorgsamer um als ein staatlich verwalteter Apparat.

GKV oder PKV: Das Zeitfenster ist jetzt

Dazu passt eine Rechnung von Cash wie der Deckel auf den Topf. Nach dem Beitragssatzstabilisierungsgesetz verschiebt sich die Kalkulation für freiwillig Versicherte deutlich. 2027 steigt die Versicherungspflichtgrenze zusätzlich zur regulären Anpassung, für Angestellte am Höchstbeitrag bedeutet allein das bis zu 26 Euro mehr im Monat, für Selbständige etwa das Doppelte. Und 2028 kommt der eigentliche Bruch: Für mitversicherte Partner ohne eigenes Einkommen wird ein Zuschlag von 2,5 Prozent fällig, an der Beitragsbemessungsgrenze rund 1.740 Euro im Jahr. Der AOK-Bundesverband rechnet damit, dass bis 2029 jährlich etwa 100.000 Versicherte in die PKV wechseln könnten.

Damit ist der Wechsel in das bessere System unser Auftrag. Ich höre von vielen, die der gesetzlichen Kasse jahrelang die Treue gehalten haben, weil ihnen das private System suspekt war. Die bereuen das inzwischen ehrlich.

Basisrente: Wahlfreiheit als Systemvorteil

Die VEMA hat ihre Makler nach den favorisierten Anbietern in der Basisrente befragt. Bei der fondsgebundenen Variante liegt die Alte Leipziger vorn, bei der klassischen und der indexgebundenen jeweils die Allianz, der Volkswohl Bund ist in allen drei Kategorien auf dem Treppchen. Alleinstehende können in diesem Jahr 30.826 Euro steuerlich geltend machen, gemeinsam veranlagte Paare das Doppelte.

Für mich steckt darin mehr als ein Ranking. Ist das nicht der beste Beweis für die Überlegenheit der privaten Vorsorge? Der Kunde wählt zwischen klassisch, fondsgebunden und indexgebunden, er bestimmt die Ausprägung, er entscheidet über Garantie und Chance. Wahlfreiheit statt Einheitslösung, individuelle Gestaltung statt politischer Kompromiss. In der gesetzlichen Rente gibt es genau ein Produkt, und über dessen Bedingungen verhandelt der Koalitionsausschuss.

Begehrte Arbeitgeber: Das Berufsbild wandelt sich

Servicevalue hat die begehrtesten Arbeitgeber ermittelt. Bei den Versicherern liegt die Versicherungskammer Bayern vorn, dicht gefolgt von der Universa und der Alten Oldenburger. Bei den Maklern verteidigt MRH Trowe den Branchensieg, bei den Maklerpools die Wifo, bei den Finanzberatern die RWS Vermögensplanung.

Dieses Thema liegt mir am Herzen, seit ich in dieser Branche arbeite. Wir müssen die Bedeutung und die Attraktivität unseres Berufsfeldes an die nachfolgenden Generationen vermitteln, und wir haben dabei mehr zu bieten, als das alte Klischee vermuten lässt. Die Branche verändert sich rasant, es entstehen komplett neue Berufsbilder, die es vor zehn Jahren schlicht nicht gab. Eines aber wird bleiben, unabhängig von jeder eingesetzten Technologie: das Gespräch mit den Menschen.

Der stille Boykott im CRM

Wie richtig das ist, zeigt ein Podcast, den ich mit Gewinn gehört habe. Torben Schwarz erklärt darin, warum Millionenbudgets für CRM und KI oft verpuffen. Nicht an Schnittstellen liegt es, sondern an einer sehr menschlichen Angst. Der Maklerbetreuer, der seine Partner seit zwanzig Jahren kennt, inklusive Hundenamen, soll dieses Wissen ins System eintragen und sich von der KI sagen lassen, wen er wann anruft. Es fühle sich an wie eine Enteignung. Die Folge sind private Excel-Listen, Notizblöcke im Auto und Alibi-Eintragungen, und am Ende schaut der Vorstand auf ein Dashboard, das eine Fata Morgana zeigt.

Das unterstreicht meine These von oben. Es werden auch künftig Menschen mit Menschen sprechen, ob im Maklerbetreuungsteam oder in der Beratung. Die Technik muss man als Unterstützung begreifen und annehmen, aber die Lust am Gespräch und am Austausch mit Menschen sollte man sich um keinen Preis nehmen lassen. Wer sein System als Kontrollinstrument einführt, erntet Schattenprozesse. Wer es als Entlastung baut, erntet Nutzung.

E-Scooter: Endlich haftet der Halter

Im Juli hat der Bundestag verschärfte Haftungsregeln für E-Scooter beschlossen, in Kraft treten könnten sie bereits im Herbst. Künftig gilt die Haftung für vermutetes Verschulden wie beim Auto, und der Halter haftet auch dann, wenn er den Unfall nicht selbst verursacht hat. Damit werden vor allem die Verleiher in die Pflicht genommen. Die Zahl der Unfälle mit Personenschaden ist von unter 6.000 im Jahr 2021 auf rund 16.500 im vergangenen Jahr gestiegen.

An diese Roller musste man sich erst gewöhnen, aber die Haftung war bisher schlicht nicht richtig geregelt. Die Dinger werden sorglos abgestellt, kippen gegen parkende Autos, und der Geschädigte blieb auf seinem Schaden sitzen, weil sich der Verursacher nicht mehr ermitteln ließ. Dass sich das ändert, ist überfällig. Für die Beratung heißt das: Wer einen E-Scooter fährt oder verleiht, sollte wissen, wie er versichert ist. Und die Privathaftpflicht ist es wegen der Benzinklausel eben nicht.

Reparaturkosten: Die Spirale muss enden

Passend dazu die Forderung der Allianz nach der Zulassung günstigerer Reparaturmethoden. Rund 870.000 Fahrzeugscheinwerfer werden jährlich beschädigt, der Neupreis ist seit 2015 von durchschnittlich 708 auf 1.251 Euro gestiegen. Erlaubt ist bislang nur die Instandsetzung des Halters, obwohl sich nach Angaben des Versicherers bis zu 80 Prozent der Kosten sparen ließen.

Die Automobilwirtschaft hat die Reparaturkosten auf ein Maximum getrieben, selbst kleine Schäden verursachen inzwischen horrende Werkstattrechnungen. Das schlägt zwangsläufig auf die Prämien durch, und am Ende zahlt der Kunde. Hier muss sich etwas ändern, und zwar bei den Herstellern und beim Gesetzgeber gleichermaßen. Ein Scheinwerfer, der wegen eines Kratzers im Container landet, ist weder betriebswirtschaftlich noch ökologisch zu rechtfertigen.

Neuwert und Zeitwert: Wo die Details entscheiden

Zum Schluss ein Beschluss des OLG Stuttgart, der es in sich hat. Erben hatten nach dem Tod des Vaters einen Feuerversicherungsvertrag umschreiben lassen, dabei wurde von Neuwert auf Zeitwert umgestellt. Zwei Jahre später brannte das Gebäude, der Versicherer regulierte zum Zeitwert. Streitwert: 650.000 Euro. Das Gericht sah eine Pflichtverletzung, denn der Unterschied zwischen Neuwert und Zeitwert dürfe bei einem durchschnittlichen Versicherungsnehmer nicht als bekannt vorausgesetzt werden. Und jede wesentliche Vertragsänderung löst dieselben Beratungs- und Dokumentationspflichten aus wie ein Neuabschluss.

Damit bin ich bei meinem Lieblingsthema, der Beratungskompetenz. Dieses Urteil hebt die Bedeutung der Details im Gespräch noch einmal hervor. Zwei Begriffe, die jeder Fachmann im Schlaf unterscheidet, und daran hängt ein sechsstelliger Betrag. Wer dokumentiert, muss vollständig dokumentieren, denn eine lückenhafte Aufzeichnung ist im Streitfall schlechter als gar keine. Und wenn der prüfende Blick in den eigenen Bestand ergibt, dass Risiken bei einem anderen Träger besser aufgehoben wären, dann wird neu sortiert. Sie ahnen es: Dabei hilft PolicenTransfer.

Mein Fazit der Woche

Wenn ich diese Woche auf einen Nenner bringe, dann diesen: Die privaten Verwaltungskosten halten dem Vergleich stand, die Wechselfrage in der Krankenversicherung wird drängender, die Basisrente zeigt, was Wahlfreiheit wert ist, und ein Urteil aus Stuttgart erinnert daran, dass alles an der Qualität des Gesprächs hängt. Was bleibt, ist keine Katastrophe, sondern ein Auftrag. Wer zuhört, rechnet und einordnet, wird gebraucht. Heute mehr denn je.

In diesem Sinne: Allen einen guten Start ins Wochenende!

 

Oliver Brüß war über 25 Jahre in leitenden Funktionen in der Finanzdienstleistungsbranche aktiv. Als Vorstand hat er im Gothaer Konzern und in der Generali Gruppe über insgesamt 17 Jahre wesentliche strategische Ausrichtungen der Unternehmen begleitet und Vertrieb und Marketing verantwortet. Seit 2025 ist Brüß als Investor und Senior Advisor u.a. bei Hypoport InsurTech AG engagiert. Zudem ist er Geschäftsführer und Gesellschafter bei PolicenTransfer, dem digitalen Marktplatz für Versicherungsbestände.

 

Autor

Redaktionsteam deutsche-versicherungsboerse.de

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