Zurich darf Rentenansprüche nicht einseitig kürzen

Zurich kürzte bei tausenden Vorsorgeverträgen einseitig den Rentenfaktor. Das OLG Köln erklärt die Klauseln für unzulässig. Kunden winken höhere Ansprüche, doch nun zieht Zurich vor den BGH.

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