Arbeitshilfen, Checklisten u Mustervereinbarungen (bAV)
Inhaltsverzeichnis
- 1 Erfassungsbogen Betriebliche Altersversorgung
- 2 Mitarbeiter-Fragebogen Betriebliche Altersversorgung
- 3 Ankündigung Beratung/Beratungstag
- 4 Arbeitgeberanschreiben bAV
- 5 Arbeitgeberanschreiben P-Kasse
- 6 Arbeitgeberanschreiben Direktversicherung
- 7 Arbeitnehmeranschreiben - bAV statt VL
- 8 Arbeitgeberanschreiben - DV statt VL
- 9 Arbeitgeberanschreiben U-Kasse
- 10 Mitarbeiterinfos P-Kasse
- 11 Mitarbeiterinfos U-Kasse
- 12 Verzeichnis der Lebensversicherungsunternehmen und Pensionskassen, die dem Abkommen zur Übertragung von Direktversicherungen oder Versicherungen in einer Pensionskasse bei Arbeitgeberwechsel beigetreten sind:
- 13 Vereinbarung über die Umwandlung von Arbeitsentgelt in Versicherungsschutz
- 14 Vereinbarung über die Umwandlung von Arbeitsentgelt in Versicherungsschutz
- 15 Rundschreiben BMF zu Pensionsrückstellungen
Erfassungsbogen Betriebliche Altersversorgung
Erfassungsbogen Betriebliche Altersversorgung Erstellung eines Konzeptes
Mitarbeiter-Fragebogen Betriebliche Altersversorgung
Mitarbeiter-Fragebogen Betriebliche Altersversorgung
Ankündigung Beratung/Beratungstag
Finanzielle Unabhängigkeit im Alter:
Ihre betriebliche Altersvorsorge (bAV) durch Entgeltumwandlung
Unser Angebot an Sie:
Die Muster-Einrichtung hat in Zusammenarbeit mit ........................... für Sie die Möglichkeit der bAV geschaffen.
Allen Mitarbeitern wird die Möglichkeit geboten, eine arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersversorgung im Rahmen der Entgeltumwandlung abzuschließen.
Aufgrund eines exklusiven Rahmenabkommens erhalten die Mitarbeiter der Muster Einrichtung Sonderkonditionen, die über die Angebote des freien Marktes weit hinausgehen!
Die Vorteile auf einen Blick:
- Steuerfrei Beiträge bis zu 4% der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze (2005:2.498€)*. Zusätzlich sind für Sie 1.800€ steuerfrei.
- Beiträge sind bis Ende 2008 in Höhe von max. 4% der Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei*.
- Besteuerung der Leistungen erst im Alter. Dann mit dem meist günstigen Steuersatz der Rentner.
- Entscheidung für Rente oder Kapitalzahlung möglich.
- Ggf. von Ihrem Arbeitgeber gezahlte Beiträge zur Zusatzversorgung/ Altersversorgung sind darin zu berücksichtigen.
Mitarbeiter Informationsveranstaltung und/oder Beratungstage:
Für ausführliche Informationen laden wir Sie zu einer Informationsveranstaltung ein:
14.10.2007 9.00 – 18.00h Ort
15.10.2007 9.00 – 18.00h Ort
Für eine persönliche Beratung steht Ihnen Herr Max Mustermann an folgenden Tagen zur Verfügung:
16.10.2007 9.00 – 18.00h Ort
21.10.2007 9.00 – 18.00h Ort
Die Terminvergabe koordiniert Ihr Betriebsrat. Ansprechpartnerin ist die Betriebsratsvorsitzende, Frau Maxima Muster Telefon: (1234) 5678
Arbeitgeberanschreiben bAV
Absender |
Anschrift |
Betriebliche Altersversorgung nach den Rentenreformen
Sehr geehrte(r) ………………………..,
durch mehrere Rentenreformen haben Bundesregierung und Bundestag die betriebliche Altersversorgung neu geordnet. Dabei wurde eingeführt, dass jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung hat. Die Vielzahl der Förder- und Durchführungsmöglichkeiten und die mehrfachen Änderungen im Detail machen es nicht immer leicht, alle Einzelheiten zu verstehen.
Wenn auch Sie Ihren Mitarbeitern eine optimale betriebliche Altersversorgung anbieten möchten, aber nicht so recht wissen, wie Sie das lösen sollen, würden wir Ihnen gerne eine unverbindliche Beratung anbieten. Wir könnten Ihnen dabei folgendes Angebot machen, das für Sie selbstverständlich kostenfrei ist:
- Unser(e) Berater(in) Herr/Frau ……………………… präsentiert Ihnen unsere Lösungsansätze, wie Sie ein für Ihr Unternehmen maßgeschneidertes Altersversorgungssystem neu einrichten oder ein bestehendes umgestalten können. Dies wird etwa 30 bis 45 Minuten dauern und ist insbesondere für Sie als Inhaber und für Ihre Mitarbeiter, die für die Personalarbeit verantwortlich sind, von Interesse.
Alle Teilnehmer erhalten nach der Präsentation unsere Broschüre "Betriebliche Altersversorgung nach den Rentenreformen", um mit zusätzlichen Informationen das Gehörte zu vertiefen.
Wenn wir Sie mit unseren Lösungsansätzen überzeugen konnten, würden wir uns freuen, wenn wir an der Umsetzung mitwirken könnten.
Einen Präsentationstermin mit unserem/er Berater/in Herrn/Frau …………………………… können Sie jederzeit unter der Telefonnummer …………………… oder mit Hilfe der beigefügten Antwortkarte vereinbaren.
Selbstverständlich senden wir Ihnen auch gerne unsere Referenzliste von Unternehmen zu, die mit unserer Hilfe bereits erfolgreich betriebliche Altersversorgungssysteme installiert haben.
Mit freundlichen Grüßen
Arbeitgeberanschreiben P-Kasse
Absender |
Anschrift |
Sichere betriebliche Altersversorgung durch eine Pensionskasse
Sehr geehrte(r)…………………,
seit 2002 haben Ihre Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung zu Gunsten einer betrieblichen Altersversorgung. Möglicherweise sind Sie immer noch auf der Suche nach dem Durchführungsweg, der sich für Ihr Unternehmen am besten eignet.
Wenn Sie eine Form der Altersvorsorge suchen, die so sicher wie eine Lebensversicherung ist, sollte sich Ihr Unternehmen für eine Pensionskasse entscheiden. Nicht ohne Grund wird sie im Altersvermögensgesetz besonders hervorgehoben. Inzwischen gibt es zahlreiche neu gegründete Pensionskassen, sodass Sie bei diesem Durchführungsweg eine besonders große Auswahl haben.
Weitere Vorteile dieses Durchführungsweges innerhalb der betrieblichen Altersversorgung sind:
- Sie können die gesamte Verwaltung an die Pensionskasse abgeben, haben keine Arbeit mit Details und sparen so Kosten.
- Ihre Bilanz wird nicht durch Pensionsrückstellungen belastet.
- Sie müssen keine Beiträge an den Pensionssicherungsverein zahlen.
- Die zugesagte Leistung im Ruhestand ist Ihren Mitarbeitern sicher, selbst wenn die Pensionskasse Insolvenz anmelden müsste.
- Ihre Mitarbeiter können von Anfang an maximal 4 % des Bruttoeinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze umwandeln.
- Bis 2008 zahlen Sie und Ihre Mitarbeiter bei Entgeltumwandlung keine Sozialabgaben.
Unser/e Berater/in Herr/Frau …………………… steht Ihnen für ein persönliches Gespräch über weitere Einzelheiten jederzeit gern zur Verfügung. Sie erreichen ihn/sie unter der Telefonnummer ……………….
Mit freundlichen Grüßen
Arbeitgeberanschreiben Direktversicherung
Absender |
Anschrift |
Direktversicherung bleibt aktuell
Sehr geehrte(r)…………………………,
seit 2002 haben Ihre Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung zu Gunsten einer betrieblichen Altersversorgung. Möglicherweise sind Sie immer noch auf der Suche nach dem Durchführungsweg, der sich für Ihr Unternehmen am besten eignet.
Trotz einiger Änderungen im Alterseinkünftegesetz, das 2005 in Kraft getreten ist, bleibt die Direktversicherung eine interessante Form der Altersvorsorge. Damit geben Sie Ihren Mitarbeitern die Sicherheit einer klassischen privaten Rentenversicherung und haben zusätzlich eine Reihe weiterer Vorteile:
- Der Verwaltungsaufwand ist gering, weil ein Versicherungsunternehmen die Durchführung übernimmt.
- Ihre Bilanz wird nicht belastet.
- Sie müssen keine Beiträge an den Pensionssicherungsverein zahlen.
- Der Höchstbetrag für die Entgeltumwandlung, der bei maximal 4 % des Arbeitnehmereinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze liegt, kann zusätzlich um 1.800 EUR aufgestockt werden.
- Bis 2008 zahlen Sie und Ihre Mitarbeiter bei Entgeltumwandlung bis zum Höchstbetrag keine Sozialabgaben.
Für ein persönliches Gespräch über weitere Einzelheiten steht Ihnen unser(e) Berater(in) Herr/Frau …………………………… jederzeit gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit ihm/ihr unter der Telefonnummer ………………….
Mit freundlichen Grüßen
Arbeitnehmeranschreiben - bAV statt VL
Betriebliche Altersversorgung statt vermögenswirksame Leistungen –
davon profitieren Sie!
Sehr geehrter Herr Mustermann,
Sie nutzen die Möglichkeit, Beiträge in vermögenswirksame Leistungen (VL) anzulegen.
Sofern Ihr zu versteuerndes Einkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt, belohnt der Staat Sie für das Sparen mit der so genannten Arbeitnehmersparzulage.
Auf den ersten Blick erscheint diese Form des Sparens sehr attraktiv. Die Beiträge zu vermögenswirksamen Leistungen sind allerdings voll steuer- und sozialabgabenpflichtig! Die Zahlungen erfolgen also aus Ihrem Netto-Einkommen!
Wir bieten Ihnen eine clevere Alternative:
Sie investieren Ihren bisherigen VL-Betrag direkt aus dem Brutto-Einkommen in den Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung (bAV).
Die Umwidmung Ihrer vermögenswirksamen Leistungen erfolgt in Beiträge zu einer Direktversicherung.
Ihr Vorteil: Sie sparen neben Steuern auch noch die Beiträge zur Sozialversicherung (letzteres noch bis Ende 2008). Zudem erhalten Sie günstige Mitarbeiterkonditionen.
Ein Beispiel:
Gehaltsabrechnung: | Klassisches VL-Sparen | Umwandlung der VL in eine Direktversicherung |
Bruttobezüge | 2.500,00 EUR | 2.500,00 EUR |
Vermögenswirksame Leistung | + 40,00 EUR | + 40,00 EUR |
Beitrag zur betrieblichen Altersversorgung (statt VL) | - 40,00 EUR | |
Zusätzliche Entgeltumwandlung | - 45,00 EUR | |
Gesamtbrutto | 2.540,00 EUR | 2.455,00 EUR |
Lohnsteuer/, Soli | 426,56 EUR | 399,41 EUR |
Sozialabgaben | 533,40 EUR | 515,55 EUR |
Vermögenswirksame Leistung | 40,00 EUR | |
Summe der Abzüge | - 999,95 EUR | - 914,96 EUR |
Nettobezüge | 1.540,04 EUR | 1.540,04 EUR |
Arbeitgeberanschreiben - DV statt VL
Betriebliche Altersversorgung statt vermögenswirksame Leistungen
Sehr geehrter Herr Mustermann,
wenn Sie Ihren Mitarbeitern vermögenswirksame Leistungen (VL) zahlen, fallen hierauf Steuern und Sozialabgaben an. Diese belasten das verbleibende Netto-Gehalt Ihrer Mitarbeiter und Sie als Arbeitgeber werden zusätzlich mit Lohnnebenkosten zur Kasse gebeten.
Wir bieten Ihnen eine clevere Alternative:
Ihre Mitarbeiter investieren den bisherigen VL-Betrag in den Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung (bAV). Die Umwidmung der vermögenswirksamen Leistungen erfolgt in Beiträge zu einer Direktversicherung.
Ihr Vorteil: Sie sparen die Beiträge zur Sozialversicherung (bis Ende 2008). Zudem ermöglichen Sie Ihren Mitarbeitern mit Hilfe der steuerlichen Förderung der bAV, dass sie bei gleichem Nettogehalt oft mindestens doppelt so hohe Anlagebeträge für ihre Altersversorgung aufwenden können.
Ein Beispiel:
Gehaltsabrechnung: | Klassisches VL-Sparen | Umwandlung der VL in eine Direktversicherung |
Bruttobezüge | 2.500,00 EUR | 2.500,00 EUR |
Vermögenswirksame Leistung | + 40,00 EUR | + 40,00 EUR |
Beitrag zur betrieblichen Altersversorgung (statt VL) | - 40,00 EUR | |
Zusätzliche Entgeltumwandlung | - 45,00 EUR | |
Gesamtbrutto | 2.540,00 EUR | 2.455,00 EUR |
Lohnsteuer/, Soli | 426,56 EUR | 399,41 EUR |
Sozialabgaben | 533,40 EUR | 515,55 EUR |
Vermögenswirksame Leistung | 40,00 EUR | |
Summe der Abzüge | - 999,95 EUR | - 914,96 EUR |
Nettobezüge | 1.540,04 EUR | 1.540,04 EUR |
Arbeitgeberanschreiben U-Kasse
Absender |
Anschrift |
Wie wichtig sind Ihnen gute Mitarbeiter?
Sehr geehrter Herr Max Mustermann,
sicherlich sind auch Ihnen gute Mitarbeiter wichtig – aber was tun Sie dafür und was kostet Sie das? Es gibt viele Wege, wertvolle Fachkräfte zu motivieren und an das Unternehmen zu binden. Untersuchungen haben ergeben, dass betriebliche Versorgungsleistungen an dieser Stelle eine bedeutende Rolle spielen. Gerade in Zeiten gesetzlicher Versorgungskrisen rückt die Wertigkeit dieses Themas wieder in den Vordergrund.
Für Sie als Arbeitgeber bietet die Motivationsstrategie im Wege der betrieblichen Altersvorsorge noch weitere Vorteile:
- Arbeitgeberfinanzierte Versorgungsbeiträge sind sozialversicherungsfrei und somit günstiger und effektiver als klassische Gehaltszahlungen.
- Bei optimaler Gestaltung des betrieblichen Versorgungssystems wird das Unternehmen nicht zusätzlich administrativ belastet.
- Das Firmenimage und die Attraktivität des Unternehmens am Arbeitsmarkt wird deutlich gesteigert.
Für die Umsetzung arbeitgeberfinanzierter Versorgungsbausteine bietet die Unterstützungskasse beste Voraussetzungen: grenzenloses Versorgungsniveau, freie Gestaltung der Leistungspläne, professionelles und erfahrenes Verwaltungsmanagement. Alle weiteren Möglichkeiten und Details möchten wir gerne in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen erörtern. Zur Terminvereinbarung setzen wir uns in den nächsten Tagen mit Ihnen in Verbindung. Wir freuen uns auf Sie.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift 1) (Unterschrift 2)
PS: Die effiziente Motivation Ihrer Mitarbeiter ist nicht teuer aber wirkungsvoll.
Mitarbeiterinfos P-Kasse
Mitarbeiterinformation Betriebliche Altersversorgung – Gehaltsabzüge senken mit der
Pensionskasse
Liebe Kolleginnen & Kollegen,
wie Ihnen durch Medien & Politik bekannt ist, wird die gesetzliche Rentenversicherung in Zukunft nicht mehr alleine ausreichen, um im Alter eine adäquate Altersversorgung aufzubauen und ruhig in die Zeit nach der Berufstätigkeit zu blicken.
Nach heutigem Stand erhalten Sie aus der gesetzlichen Rentenversicherung im besten Falle ca. 68% Ihres letzten Nettogehaltes, und dass auch nur dann, wenn Sie 40 Jahre lang ununterbrochen Beiträge in die Rentenkasse gezahlt haben.
Als Ihr Arbeitgeber möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, Ihre "Rentenlücke" zu schließen und gleichzeitig Ihre Gehaltsabzüge zu senken. Sie haben als Mitarbeiter unseres Hauses die Möglichkeit, durch eine Entgeltumwandlung über die Pensionskasse Ihre persönliche Altersvorsorge, auf Wunsch mit Absicherung einer Hinterbliebenenleistung für Ehepartner und Kinder, aufzubauen.
Vorteil:
Die Beiträge fließen steuerfrei in die Pensionskasse!
Zusätzlich sind bis Ende 2008 die Beiträge sozialversicherungsfrei (bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung West p. a. – das sind 2.520 EUR in 2006)!
Beispiel:
Jahresbeitrag | 2.400 EUR |
Sozialversicherungsersparnis* Ersparnis Lohnsteuer** | 312 EUR 960 EUR |
Gesamtersparnis | 1.272 EUR |
Nettoaufwand | 1.128 EUR |
* Bis Ende 2008, Gehalt liegt zwischen der Kranken- und Renten-BBG, Gesamt- Arbeitnehmeranteil in der Renten- und Arbeitslosenversicherung ca. 13 % der Entgeltumwandlung
** Steuerliche Belastung inkl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer 40 %
Wenn Sie mehr über dieses Angebot wissen möchten, wenden Sie sich bitte an Frau / Herrn _______________ aus der Personalabteilung. Sie erhalten dann ein individuelles Angebot und weitere Informationsunterlagen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Geschäftsleitung
Mitarbeiterinfos U-Kasse
Mitarbeiterinformation Betriebliche Altersversorgung – Gehaltsabzüge senken mit der
Unterstützungskasse
Liebe Kolleginnen & Kollegen,
wie Ihnen durch Medien & Politik bekannt ist, wird die gesetzliche Rentenversicherung in Zukunft nicht mehr alleine ausreichen, um im Alter eine adäquate Altersversorgung aufzubauen und ruhig in die Zeit nach der Berufstätigkeit zu blicken.
Nach heutigem Stand erhalten Sie aus der gesetzlichen Rentenversicherung im besten Falle ca. 68% Ihres letzten Nettogehaltes, und dass auch nur dann, wenn Sie 40 Jahre lang ununterbrochen Beiträge in die Rentenkasse gezahlt haben.
Als Ihr Arbeitgeber möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, Ihre "Rentenlücke" zu schließen und gleichzeitig Ihre Gehaltsabzüge zu senken. Sie haben als Mitarbeiter unseres Hauses die Möglichkeit, durch eine Entgeltumwandlung über die Unterstützungskasse Ihre persönliche Altersvorsorge, auf Wunsch mit Absicherung einer Hinterbliebenenleistung für Ehepartner und Kinder, aufzubauen.
Vorteil:
Die Beiträge fließen steuerfrei in die Unterstützungskasse!
Zusätzlich sind bis Ende 2008 die Beiträge sozialversicherungsfrei (bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung West p. a. – das sind 2.520 EUR in 2006)!
Beispiel:
Jahresbeitrag | 2.400 EUR |
Sozialversicherungsersparnis* Ersparnis Lohnsteuer** | 312 EUR 960 EUR |
Gesamtersparnis | 1.272 EUR |
Nettoaufwand | 1.128 EUR |
* Bis Ende 2008, Gehalt liegt zwischen der Kranken- und Renten-BBG, Gesamt- Arbeitnehmeranteil in der Renten- und Arbeitslosenversicherung ca. 13 % der Entgeltumwandlung
** Steuerliche Belastung inkl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer 40 %
Wenn Sie mehr über dieses Angebot wissen möchten, wenden Sie sich bitte an Frau / Herrn _______________ aus der Personalabteilung. Sie erhalten dann ein individuelles Angebot und weitere Informationsunterlagen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Geschäftsleitung
Verzeichnis der Lebensversicherungsunternehmen und Pensionskassen, die dem Abkommen zur Übertragung von Direktversicherungen oder Versicherungen in einer Pensionskasse bei Arbeitgeberwechsel beigetreten sind:
1 AachenMünchener Lebensversicherung AG Robert-Schuman-Straße 51 52066 Aachen
2 Allgemeine Rentenanstalt Pensionskasse AG Gutenbergstraße 30 70176 Stuttgart
3 Allianz Lebensversicherungs-AG Reinsburgstraße 19 70178 Stuttgart
4 Allianz Pensionskasse AG Reinsburgstraße 19 70178 Stuttgart
5 ALTE LEIPZIGER Lebensversicherungsgesellschaft a.G. Alte Leipziger-Platz 1 61440 Oberursel
6 ALTE LEIPZIGER Pensionskasse AG Oberstedter Straße 35-37 61440 Oberursel
7 AMB Generali Pensionskasse AG Robert-Schuman-Straße 51 52066 Aachen
8 ARAG Lebensversicherungs-AG Prinzregentenplatz 9 81675 München
9 ASPECTA Lebensversicherungs-AG Überseering 10 22297 Hamburg
10 ASSTEL Lebensversicherung AG Wiener Platz 4 51175 Köln
11 AXA Lebensversicherung AG Gereonstraße 43-65 50670 Köln
12 Barmenia Lebensversicherung a.G. Kronprinzenallee 12-18 42119 Wuppertal
13 BASLER Lebens-Versicherungs-Gesellschaft Basler Straße 4 61352 Bad Homburg
14 Bayerische Beamten Lebensversicherung a.G. Thomas-Dehler-Straße 25 81737 München
15 Bayern-Versicherung Lebensversicherung AG Deisenhofener Straße 63 81539 München
16 Berlinische Lebensversicherung AG Gustav-Stresemann-Ring 7-9 65189 Wiesbaden
17 BHW Lebensversicherung AG Lubahnstraße 2 31789 Hameln
18 BHW Pensionskasse AG Lubahnstraße 2 31789 Hameln
19 Canada Life Assurance Europe Limited, Höninger Weg 153a 50969 Köln
20 CiV Lebensversicherung AG ProACTIV-Platz 1 40721 Hilden
21 Concordia Lebensversicherungs-AG Karl-Wiechert-Allee 55 30625 Hannover
22 Condor Lebensversicherungs-AG Admiralitätstraße 67 20459 Hamburg
23 Continentale Lebensversicherung a.G. Baierbrunner Straße 31-33 81379 München
24 COSMOS Lebensversicherungs-AG Halbergstraße 52-54 66121 Saarbrücken
25 DBV-Winterthur Lebensversicherung AG Frankfurter Straße 50 65178 Wiesbaden
26 Debeka Lebensversicherungsverein a.G. Ferdinand-Sauerbruch-Straße 18 56058 Koblenz
27 Debeka Pensionskasse AG Ferdinand-Sauerbruch-Straße 18 56058 Koblenz
28 DEUTSCHER HEROLD Lebensversicherungs-AG Poppelsdorfer Allee 25-33 53115 Bonn
29 Deutscher PensionsRing AG Ludwig-Erhard-Straße 22 20459 Hamburg
30 Deutscher Ring Lebensversicherungs-AG Ludwig-Erhard-Straße 22 20459 Hamburg
31 Deutsche Steuerberater-Versicherung, Pensionskasse des steuerberatenden Berufs VVaG Poppelsdorfer Allee 24 53115 Bonn
32 DEVK Allgemeine Lebensversicherungs-AG Riehler Straße 190 50735 Köln
33 DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung, Lebensversicherungsverein a.G. Riehler Straße 190 50735 Köln
34 FAMILIENFÜRSORGE Lebensversicherung AG Doktorweg 2-4 32756 Detmold
35 Generali Lebensversicherung AG Adenauerring 7 81737 München
36 Gerling-Konzern Lebensversicherungs-AG Gereonshof 14-16 50670 Köln
37 Gerling Pensionskasse AG Gereonshof 50670 Köln
38 Gothaer Lebensversicherung AG Arnoldiplatz 1 50969 Köln
39 Gothaer Pensionskasse AG Arnoldiplatz 1 50969 Köln
40 Hamburger Lebensversicherung AG Wittelsbacherstraße 1 65189 Wiesbaden
41 Hamburg-Mannheimer Pensionskasse AG Überseering 45 22297 Hamburg
42 Hamburg-Mannheimer Versicherungs-AG Überseering 45 22297 Hamburg
43 Hannoversche Lebensversicherung AG Karl-Wiechert-Allee 10 30622 Hannover
44 HanseMerkur Lebensversicherung AG Siegfried-Wedells-Platz 1 20354 Hamburg
45 HDI Lebensversicherung AG Überseering 10 22297 Hamburg
46 HDI Pensionskasse AG Überseering 10 22297 Hamburg
47 Heidelberger Lebensversicherung AG Forum 7 69126 Heidelberg
48 HELVETIA schweizerische Lebensversicherungs AG Weißadlergasse 2 60311 Frankfurt/Main
49 HUK-COBURG-Lebensversicherung AG Willi-Hussong-Straße 2 96446 Coburg
50 IDEAL Lebensversicherung a.G. Kochstraße 66 10969 Berlin
51 IDUNA Vereinigte Lebensversicherung aG, für Handwerk, Handel und Gewerbe Neue Rabenstraße 15-19 20354 Hamburg
52 INTER Lebensversicherung aG Erzbergerstraße 9-15 68165 Mannheim
53 Itzehoer Lebensversicherungs-AG Hansestraße 10 25521 Itzehoe
54 Karlsruher Lebensversicherung AG Friedrich-Scholl-Platz 76137 Karlsruhe
55 Landeslebenshilfe V.V.a.G. Uelzener Straße 120 21335 Lüneburg
56 Lebensversicherung von 1871 a.G. Maximiliansplatz 5 80333 München
57 LVM Lebensversicherungs-AG Kolde-Ring 21 48126 Münster
58 mamax Lebenversicherung AG Augustaanlage 65 68165 Mannheim
59 Mecklenburgische Lebensversicherungs-AG Berckhusenstraße 146 30625 Hannover
60 MÜNCHENER VEREIN Lebensversicherung a.G. Pettenkoferstraße 19 80336 München
61 Neue Bayerische Beamten Lebensversicherung AG Thomas-Dehler-Straße 25 81737 München
62 neue leben Lebensversicherung AG Sachsenkamp 5 20097 Hamburg
63 neue leben Pensionskasse AG Sachsenkamp 5 20097 Hamburg
64 NÜRNBERGER Beamten Lebensversicherung AG Ostendstraße 100 90334 Nürnberg
65 NÜRNBERGER Lebensversicherung AG Ostendstraße 100 90334 Nürnberg
66 NÜRNBERGER Pensionskasse AG Ostendstraße 100 90334 Nürnberg
67 oeco capital Lebensversicherung AG Karl-Wiechert-Allee 55 30625 Hannover
68 Öffentliche Lebensversicherung Berlin Brandenburg AG Voltaireweg 12 14469 Potsdam
69 Öffentliche Lebensversicherung Braunschweig Theodor-Heuss-Straße 10 38122 Braunschweig
70 Öffentliche Lebensversicherung Sachsen-Anhalt Am Alten Theater 7 39104 Magdeburg
71 Optima PENSIONSKASSE AG Admiralitätstraße 67 20459 Hamburg
72 PAX Schweizerische Lebensversicherungs-Gesellschaft, (Deutschland) AG Ostendstraße 100 90334 Nürnberg
73 PB Lebensversicherung AG ProACTIV-Platz 1 40721 Hilden
74 Pro bAV Pensionskasse AG Colonia-Allee 10-20 51067 Köln
75 Protektor Lebensversicherungs-AG Friedrichstraße 191 10117 Berlin
76 Provinzial NordWest Lebensversicherung AG Sophienblatt 33 24114 Kiel
77 Provinzial Rheinland Lebensversicherung AG Provinzialplatz 1 40591 Düsseldorf
78 PRUDENTIA Lebensversicherungs-AG Karl-Theodor-Straße 6 40213 Düsseldorf
79 RheinLand Lebensversicherung AG RheinLandplatz 41460 Neuss
80 R + V Lebensversicherung a.G. Taunusstraße 1 65193 Wiesbaden
81 R + V Lebensversicherung AG Taunusstraße 1 65193 Wiesbaden
82 R + V Pensionskasse AG Taunusstraße 1 65193 Wiesbaden
83 SAARLAND Lebensversicherung AG Mainzer Straße 32-34 66111 Saarbrücken
84 Schweizerische Lebensversicherungs- und Rentenanstalt Berliner Straße 85 80805 München
85 Schwestern-Versicherungsverein vom Roten Kreuz, in Deutschland a. G. Heilsbachstraße 32 53123 Bonn
86 SIGNAL IDUNA Pensionskasse AG Leibnizstraße 3-4 10625 Berlin
87 Skandia Lebensversicherung AG Kaiserin-Augusta-Allee 108 10553 Berlin
88 Sparkassen Pensionskasse AG Hansaallee 179 40549 Düsseldorf
89 Sparkassen-Versicherung Sachsen, Lebensversicherung AG An der Flutrinne 12 01139 Dresden
90 Standard Life Versicherung Lyoner Straße 15 60528 Frankfurt/Main
91 Stuttgarter Lebensversicherung a.G. Rotebühlstraße 120 70197 Stuttgart
92 Süddeutsche Lebensversicherung a.G. Raiffeisenplatz 5 70736 Fellbach
93 SV Sparkassen-Versicherung Lebensversicherung, AG Löwentorstraße 65 70376 Stuttgart
94 Swiss Life Pensionskasse AG Berliner Straße 85 80805 München
95 uniVersa Lebensversicherung a. G. Sulzbacher Straße 1-7 90489 Nürnberg
96 VERKA Kirchliche Pensionskasse Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, Schellendorffstraße 17/19 14199 Berlin
97 VGH Provinzial Lebensversicherung Hannover Schiffgraben 4 30159 Hannover
98 VHV Lebensversicherung AG Constantinstraße 40 30177 Hannover
99 VICTORIA Lebensversicherung AG Victoriaplatz 1 40477 Düsseldorf
100 VICTORIA Pensionskasse AG Victoriaplatz 1 40477 Düsseldorf
101 Volksfürsorge Deutsche Lebensversicherung AG An der Alster 57-63 20099 Hamburg
102 Volkswohl-Bund Lebensversicherung a.G. Südwall 37-41 44137 Dortmund
103 VPV Lebensversicherungs-AG Mittlerer Pfad 19 70499 Stuttgart
104 WGV-Schwäbische Lebensversicherung AG Tübinger Straße 43 70178 Stuttgart
105 winsecura Pensionskasse AG Frankfurter Straße 50 65170 Wiesbaden
106 Württembergische Lebensversicherung AG Gutenbergstraße 30 70176 Stuttgart
107 WWK Lebensversicherung a.G. Marsstraße 37 80292 München
108 Zürich Lebensversicherung AG Solmsstraße 27-37 60486 Frankfurt/Main
Vereinbarung über die Umwandlung von Arbeitsentgelt in Versicherungsschutz
nach § 3 Nr. 63 EStG Pensionskasse
Vereinbarung über die Umwandlung von Arbeitsentgelt in Versicherungsschutz
nach § 3 Nr. 63 EStG - Direktversicherung
Rundschreiben BMF zu Pensionsrückstellungen
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in einem Schreiben vom 06.04.2005 festgelegt, dass für Pensionszusagen keine Pensionsrückstellungen nach § 6 a EStG in der Steuerbilanz gebildet werden dürfen, wenn in der Pensionszusage vorgesehen ist, dass die Zusage gegenüber dem aktiven Anwärter mit dem Teilwert nach § 6 a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 EStG abgefunden werden kann.
Sofern die Pensionszusage dagegen gegenüber aktiven Anwärtern mit dem Barwert der künftigen Pensionsleistungen (d.h. dem vollen, unquotierten Anspruch) zum Zeitpunkt der Abfindung abgefunden werden kann, darf diese in der Steuerbilanz passiviert werden. Das gleiche gilt für die Abfindung von laufenden Versorgungsleistungen und unverfallbaren Anwartschaften ausgeschiedener Anwärter (sofern arbeitsrechtlich zulässig), wenn vertraglich als Abfindungsbetrag der Barwert der künftigen Pensionsleistungen (d.h. zum Beispiel bei einer unverfallbaren Anwartschaft eines ausgeschiedenen Anwärters aufgrund einer arbeitgeberfinanzierten Leistungszusage der Barwert der quotierten Anwartschaft) vorgesehen ist.
Wird das Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Abfindungshöhe nicht eindeutig und präzise schriftlich fixiert, scheidet die Bildung von Pensionsrückstellungen insgesamt aus.
Die Festlegungen im BMF - Schreiben gelten grundsätzlich in allen noch offenen Veranlagungen. Aus Gründen des Vertrauensschutzes können Pensionszusagen, die bis zur Veröffentlichung des BMF - Schreibens im Bundessteuerblatt erteilt wurden und eine unzulässige Abfindungsklausel enthalten, bis zum 31.12.2005 schriftlich angepasst werden.
Erläuterung und Hinweise zur Praxis:
Das BMF - Schreiben ist vor dem Hintergrund von § 6 a Abs. 1 Nr. 2 EStG und der BFH - Rechtsprechung zu sehen.
Nach § 6 a Abs. 1 Nr. 2 EStG können für Pensionszusagen insoweit keine Rückstellungen gebildet werden, als die Zusagen Vorbehalte enthalten, nach denen Anwartschaften oder laufende Leistungen gemindert oder entzogen werden können. Dieser Regelung folgend hat der BFH in einem Urteil vom 10.11.1998 entschieden, dass die dem Arbeitgeber vorbehaltene Möglichkeit, Pensionsverpflichtungen jederzeit in Höhe des Teilwertes nach § 6a Abs. 3 EStG abfinden zu können, einen steuerschädlichen Vorbehalt darstellt und deshalb der Passivierung der Pensionsverpflichtung entgegensteht.
Da das BMF - Schreiben auf diese beiden Punkte hinweist, ist davon auszugehen, dass die Finanzverwaltung anknüpfend an die gesetzliche Regelung und die darauf basierende Rechtsprechung ausschließlich einseitige Abfindungsklauseln des Arbeitgebers regelt. Nicht darunter fallen dagegen bspw. Kapitalwahlrechte des Arbeitnehmers.
Beispiele:
Unsere aktuellen Standardzusagen (z.B. Zusagen FVB 310 - 314), nach denen der Arbeitnehmer (Gesellschafter-Geschäftsführer) das Recht hat, rechtzeitig vor Eintritt des Versorgungsfalles (Erreichen der Altersgrenze bzw. Inanspruchnahme des vorgezogenen Altersruhegeldes) anstelle der Rente eine einmalige Kapitalzahlung in Höhe des Barwertes der Rentenverpflichtung zu verlangen, sind steuerlich unbedenklich. Bei dieser Regelung handelt es sich um ein Leistungsbestimmungsrecht des Arbeitnehmers, bei dem dieser dem Arbeitgeber rechtzeitig mitteilen muss, dass die Leistung in Form einer Kapitalzahlung erfolgen soll. Solche Kapitalwahlrechte des Arbeitnehmers fallen nicht unter den Geltungsbereich des BMF - Schreibens.
Pensionszusagen, nach denen im Einvernehmen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bei Eintritt des Versorgungsfalles wegen Erreichens der Altersgrenze bzw. Inanspruchnahme des vorgezogenen Altersruhegeldes anstelle der Rente eine einmalige Kapitalzahlung in Höhe des Barwertes der Rentenverpflichtung vorgesehen ist, sind steuerlich ebenfalls unbedenklich.
Bei beiden Beispielen haben wir unterstellt, dass in der Zusage zugleich geregelt ist, dass zur Ermittlung des Kapitalbetrages als Rechnungsgrundlage die Richttafeln von Dr. Klaus Heubeck 1998 (ggf. auch die maßgebenden früheren Richttafeln) mit einem Zinssatz von 6 % (ggf. auch anderer maßgebender Zinssatz) zugrundegelegt sind. Denkbar ist aber auch, daß die jeweils aktuellen Richttafeln von Dr. Klaus Heubeck zugrundegelegt werden.
Sieht die Zusage dagegen vor, dass der Arbeitgeber gegenüber dem aktiven Arbeitnehmer ein einseitiges Recht auf Abfindung in Höhe des Teilwertes hat, so ist dies steuerschädlich. In unserem Bestand gibt es auch solche Zusagen.
Steuerschädlich ist aber auch eine Regelung, die vorsieht, dass der Arbeitgeber gegenüber dem aktiven Arbeitnehmer eine einseitige Abfindungsmöglichkeit in Höhe der Barwertes der Anwartschaft (d.h. des quotierten Anspruchs) hat, weil die Finanzverwaltung für diesen Fall eine Abfindung in Höhe des Barwertes der vollen künftigen Pensionsleistungen (des unquotierten Anspruchs) verlangt.