Einkommen (Krankenversicherung)
Für die Berechnung des Tagessatzes für das Krankentagegeld ist die Höhe des Monatsnettoeinkommens zu Grunde zu legen. Die Höhe des Monatsnettoeinkommens (Durchschnittseinkommen) ergibt sich aus dem Durchschnittswert der letzten zwölf Monate vor Antragstellung. Für Krankentagegeld ab 100 EUR wird regelmäßig ein Einkommensnachweis verlangt. Für spezielle Berufsgruppen (z. B. Rechtsanwälte, Apotheker oder Steuerberater) liegt der Betrag bei 200 EUR.