Heilmaßnahmen (Gesetzliche Unfallversicherung)
Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt Kosten der ärztlichen und zahnärztlichen Heilbehandlung, stationären Behandlung, Arznei- und Verbandsmittel, Heil- und Hilfsmittel, häuslichen Krankenpflege und Rehabilitation bei einem Unfallopfer, das einen Arbeits- oder Wegeunfall erlitten hat.