Hundertprozentgrenze Beihilfe (Private Krankenversicherung)
Aus VersWiki
Die Beihilfe darf zusammen mit den Leistungen einer PKV die dem Grunde nach beihilfefähigen Aufwendungen, d. h. die tatsächlichen Aufwendungen, nicht übersteigen.
Weiterführende Links
Beihilfebemessungssatz (Krankenversicherung)
Beihilfeberechtigte (Krankenversicherung)
Beihilfebescheinigung (Krankenversicherung)
Beihilfeversicherung (Krankenversicherung)
Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte (Bundesbeihilfe)
Quellenhinweis
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise zur Verfügung gestellt von
.