Pflegerentenversicherung (Private Pflegeversicherung)
Diese Form wird im Bereich der Lebensversicherung angeboten. Dabei wird eine nach Pflegestufe gestaffelte vereinbarte Rentenleistung fällig. Die tatsächlichen Pflegekosten bleiben für die Leistungsbewertung außen vor.
Bei der Qualitätsbeurteilung solcher Angebote können im Einzelfall folgende Kriterien von Bedeutung sein:
1. Abgeleitete Leistungsverpflichtung
Ist die Leistungspflicht in der Pflegepflichtversicherung anerkannt, sollte auch die private Pflegezusatzversicherung ihre Leistungsverpflichtung dem Grunde nach anerkennen. Eine zusätzliche medizinische Untersuchung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit wird damit vermieden und es herrscht rechtliche Klarheit.
2. Abgeleitete Nachprüfung
Der medizinische Dienst stellt bei einer bereits pflegebedürftigen Person die Pflegestufe laufend fest. Dies sollte der privaten Pflegezusatzversicherungen genügen und nicht zusätzlich eigene medizinische Untersuchungen zur Feststellung des Pflegegrades anstellen.
3. Dynamik
Von Vorteil ist die Vereinbarung mit der PKV, wenn sich das einst vereinbarte Pflegetagegeld bei Bedarf während der Vertragslaufzeit aufstocken lässt.
4. Kündigungsverzicht
Der Versicherer sollte auf sein ordentliches Kündigungsrecht in der privaten Pflegezusatzversicherungen verzichten.
5. Kurze Wartezeiten
Wartezeiten sollten so kurz als möglich vereinbart werden. Das Risiko der Pflegebedürftigkeit kann schließlich jeden, jederzeit (Unfall) treffen.
6. Keine Karenzzeit
Bei Pflegebedürftigkeit sollte die Leistung sofort zur Verfügung stehen. Mit Vereinbarung einer Karenzzeit verschiebt sich die Leistungsauszahlung um die Dauer der Karenzzeit. Vielmals beträgt diese 3 Monate. Auf der anderen Seite spart der Versicherungsnehmer mit solchen Angeboten auch Versicherungsprämie.
7. Beitragsbefreiung
Ähnlich wie die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung sollte auch die Pflegezusatzversicherung funktionieren. Im Leistungsfall sollte die Versicherung beitragsfrei gestellt werden.
Weiterführende Links
Pflegezusatzversicherung (Private Pflegeversicherung)