Tierversicherung: Ausschlüsse
In der Tierlebensversicherung gelten standardmäßig als ausgeschlossen:
- Angeborene Fehlentwicklungen.
- Fehler und Schäden, die bei Beginn der Versicherung schon vorhanden waren.
- Schäden durch Erdbeben, Überschwemmungen, hoheitliche Eingriffe, Kriegsereignisse jeder Art, Kernenergie, innere Unruhen, Streik oder Aussperrung.
- Transportmittelunfall oder Schäden während eines Transportes, sofern nicht besonders eingeschlossen.
- Brand, Explosion oder Blitzschlag nur, soweit nicht Ersatz durch andere Versicherungen möglich ist.
- Schäden, für die ein Ersatz nach dem Tierseuchengesetz möglich ist.
- Bei Mitversicherung von Zuchtuntauglichkeit und Unbrauchbarkeit gelten insbesondere natürliche oder anerzogene Verhaltensweisen, Alter und Bösartigkeit als ausgeschlossen.