Verletztenrente (Gesetzliche Unfallversicherung)
Rentenleistung, wenn über die 26. Woche nach dem Arbeitsunfall hinaus eine Erwerbsminderung besteht und nicht mit dem Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit zu rechnen ist. Sie beträgt maximal zwei Drittel des Jahresarbeitsverdienstes bei vollständiger Erwerbsunfähigkeit, ab 20 Prozent Erwerbsminderungsgrad besteht Anspruch auf eine anteilige Rente.