Verletztenrente (Gesetzliche Unfallversicherung)

Rentenleistung, wenn über die 26. Woche nach dem Arbeitsunfall hinaus eine Erwerbsminderung besteht und nicht mit dem Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit zu rechnen ist. Sie beträgt maximal zwei Drittel des Jahresarbeitsverdienstes bei vollständiger Erwerbsunfähigkeit, ab 20 Prozent Erwerbsminderungsgrad besteht Anspruch auf eine anteilige Rente.

Aktuelle Meldungen mit Bezug zum Beitrag

Aktuelle Fragen im MVP-Forum

0
1 Antwort 1570 Aufrufe
0
1 Antwort 653 Aufrufe
Gefragt 23 Apr in SALIA von Admin (1.7k Punkte)