Wohngebäudeversicherung: Versicherte Kosten
In der Wohngebäudeversicherung sind standardmäßig mit bestimmten Entschädigungsgrenzen – z.B. 5 oder 10 Prozent der Versicherungssumme – folgende Kosten mitversichert:
- Aufräumungskosten, Abbruchkosten
- Bewegungs- und Schutzkosten
- Schadenabwendungs-, Schadenminderungskosten
- Mehrkosten durch Preissteigerungen
- Mehrkosten durch behördliche Auflagen
Nicht versichert sind Feuerwehr- und andere Rettungsleistungen, soweit diese im öffentlichen Interesse erfolgt sind.