Leitungswasserschäden: Haftungsfalle für Versicherungsmakler?

Leitungswasserschäden als Haftungsfalle für Versicherungsmakler. BGH-Urteile zu undichten Fugen und Schwammbefall erhöhen das Risiko. Die Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte zeigt Wege zur rechtlichen Absicherung.

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