Gefahrenquelle Hüpfburg

Wer sich auf einer Hüpfburg verletzt, muss deren Betreiber nachweisen, dass er seine Verkehrssicherungs-Pflicht verletzt hat, um Schadenersatz- und Schmerzensgeld-Ansprüche durchsetzen zu können. Hat dieser das Spielgerät regelmäßig kontrolliert, ...

VersicherungsJournal aufrufen

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