DSGVO-Verstoß: Unternehmen haften für Testdaten-Nutzung

Übermittlung von zu vielen Mitarbeiterdaten an die Konzernobergesellschaft für Tests der Personalsoftware Workday führt zu Schadenersatz. Bundesarbeitsgericht bestätigt DSGVO-Verstoß und spricht Arbeitnehmer Entschädigung zu.

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