Gericht: Freiwillige Beiträge zählen nicht für Grundrente

Bei der Berechnung der Grundrente nach mindestens 33 Versicherungsjahren zählen nur Zeiten mit gesetzlicher Pflichtversicherung. Freiwillige Rentenbeiträge müssen dabei nicht berücksichtigt werden.

cash-online aufrufen

Aktuell im Gespräch

Vorsorge - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Vorsorge - Meistgelesen