Technische Versicherung: Ausschlüsse

In den technischen Versicherungszweigen gelten üblicherweise folgende Ausschlüsse (§ 2 der Bedingungswerke AMB, ABE, ABN, AMoB):

  • Krieg, innere Unruhen, Bürgerkrieg, Streik, Aussperrung, Beschlagnahme, hoheitliche Eingriffe, Kernenergie
  • Erdbeben (Elektronik, Maschinen)
  • Überschwemmung (Maschinen)
  • Brand, Blitzschlag, Explosion. Hierfür kann die Feuer-Rohbauversicherung bzw. gewerbliche Feuerversicherung abgeschlossen werden (Bauleistung, Maschinen, Elektronik-Pauschalversicherung)
  • Verluste, die erst bei einer Bestandskontrolle festgestellt werden (Montage)
  • Betriebsschäden (Montage)
  • Schäden durch normale Witterungseinflüsse, mit denen wegen der Jahreszeit und der örtlichen Verhältnisse gerechnet werden muss (Bauleistung, Montage)
  • Betriebsbedingte Abnutzung und Alterung (Elektronik, Maschinen)
  • Schäden, für die ein Dritter einzutreten hat, z.B. im Rahmen einer Garantie (Elektronik, Maschinen)
  • Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten (Elektronik, bei Bauleistung und Montage ausgeschlossen durch die Definition des "unvorhergesehenen" Schadens)
  • Mängel der versicherten Bauleistungen und sonstiger versicherter Sachen (Bauleistung)
  • Verlust von nicht fest mit dem Gebäude verbundenen Bestandteilen (Bauleistung)
  • Schäden an Glas-, Metall- oder Kunststoffoberflächen sowie an Oberflächen vorgehängter Fassaden durch eine Tätigkeit an diesen Sachen (Bauleistung)
  • Schäden durch Baustoffe, die durch eine zuständige Prüfstelle beanstandet oder vorschriftswidrig noch nicht geprüft wurden (Bauleistung)
  • Mängel, die bei Abschluss der Versicherung bereits vorhanden waren und dem Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten bekannt sein mussten (Maschinen)

In der Montageversicherung können durch besondere Vereinbarung die Gefahren innere Unruhen, Streik, Aussperrung und radioaktive Isotope sowie Schäden an bereits vorhandenen Anlagenteilen und nicht unfallbedingte Schäden an der Montageausrüstung mitversichert werden.

In der Elektronikversicherung gelten Einschränkungen beim Versicherungsschutz für Daten, Datenträger, Röhren, in der Maschinenversicherung ebenfalls für Daten sowie für elektronische Bauteile.

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