Rechtzeitig DORA-konform: Gnadenfrist für Informationsregister endet

Ein Kernstück der DORA-Verordnung ist das Informationsregister: eine detaillierte Dokumentation aller IKT-Dienstleistungen von Drittanbietern. Die Einreichfrist hatten die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) auf 30. April verlegt.

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