Beihilfeberechtigte (Krankenversicherung)
Beihilfeberechtigte Personen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen sind Beamte und Richter, Ruhestandsbeamte und Richter im Ruhestand, Witwen, Witwer und Kinder der vorgenannten Personen sowie in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis stehende Personen (Auszubildende und Praktikanten in der Verwaltung, Schulpraktikanten).
Weiterführende Links
Beihilfe (Private Krankenversicherung)
Beihilfebemessungssatz (Krankenversicherung)
Beihilfeversicherung VVG § 199
Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte (Bundesbeihilfe)