Beihilfebescheinigung (Krankenversicherung)
Jeder Versicherungsnehmer, der nach den Beihilfetarifen versichert ist, bekommt mit dem Versicherungsschein eine Beihilfebescheinigung zur Vorlage bei der Beihilfefestsetzungsstelle.
Beihilfeberechtigte, zum Beispiel Beamtinnen und Beamte, erhalten Krankheitskosten zum Teil von ihrem Dienstherrn über die Beihilfe erstattet. Den übrigen Teil decken sie meist mit einer privaten Krankenversicherung in einem Beihilfetarif ab. Die Beihilfebescheinigung ist ein Nachweis des Versicherers über diesen privaten Versicherungsschutz. Sie wird bei der Beihilfefestsetzungsstelle eingereicht, also bei der Stelle, die über die Beihilfe entscheidet.
Ein Beispiel: Stellen Sie sich eine Beamtin vor, die neu in den Staatsdienst eintritt und eine private Krankenversicherung in einem Beihilfetarif abschließt. Zusammen mit dem Versicherungsschein erhält sie vom Versicherer die Beihilfebescheinigung. Diese gibt sie bei ihrer Beihilfefestsetzungsstelle ab. Dort ist damit dokumentiert, dass sie ergänzend privat versichert ist.
Abgrenzung: Die Beihilfebescheinigung ist nicht dasselbe wie der Beihilfebescheid. Die Bescheinigung stellt der private Krankenversicherer aus, und sie gehört zum Versicherungsschein. Den Bescheid erlässt dagegen die Beihilfefestsetzungsstelle. Darin steht, welche Kosten sie erstattet, nachdem Rechnungen eingereicht wurden.
Weiterführende Links
Beihilfe (Private Krankenversicherung)
Beihilfebemessungssatz (Krankenversicherung)
Beihilfeberechtigte (Krankenversicherung)
Beihilfeversicherung VVG § 199
Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte (Bundesbeihilfe)


