Rechtsschutzversicherung: Wartezeit In der Rechtsschutzversicherung gilt eine Wartezeit von drei Monaten für die Leistungsarten Arbeits-Rechtsschutz Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten Sozialgerichts-Rechtsschutz Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen Autor dvb-Redaktion Redaktionsteam deutsche-versicherungsboerse.de Jetzt teilen: