Rechtsschutzversicherung: Wartezeit
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In der Rechtsschutzversicherung gilt eine Wartezeit von drei Monaten für die Leistungsarten
- Arbeits-Rechtsschutz
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
Quellenhinweis
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