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Kategorie: Pflegeversicherung, privat
Pflichtversicherung, der alle mit Allgemeinen Krankenhausleistungen versicherten Mitglieder der Private Krankenversicherung angehören, unter anderem auch Beamte (mit dem entsprechenden Anteil, den die Beihilfe nicht trägt) sowie Berechtigte der freien Heilfürsorge.
Die Leistungen müssen denen der Sozialen Pflegeversicherung vergleichbar sein. Für Leistungsansprüche gilt eine besondere Wartezeit von fünf Jahren.
Die Beiträge werden abhängig vom Eintrittsalter, nicht aber vom Geschlecht berechnet. Bei Arbeitnehmern zahlt der Arbeitgeber einen Arbeitgeberzuschuss nach den gleichen Bedingungen wie in der Sozialen Pflegeversicherung.
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